Psychiatrische Behandlung
Macht ein Psychiater noch etwas anderes für sein Geld,als dass er seinen Patienten geduldig zuhört und ab und zu mit dem Kopf nickt?
- Informationsvermittlung, unter welcher Art von psychischer Störung der Patient leidet und wie diese am besten zu heilen oder zu lindern ist.
- Beratung des Patienten, ob eine medikamentöse Behandlung sinnvoll ist und gemeinsame Auswahl eines möglichst gut geeigneten Medikaments.
- Beratung des Patienten, ob eine ergänzende psychotherapeutische Behandlung seiner Beschwerden erfolgversprechend ist. Gemeinsame Erörterung, welches Psychotherapieverfahren für den Patienten besonders geeignet ist.
- Abklärung, ob eine Krankschreibung erforderlich ist und gemeinsame Erörterung, welche positiven und negativen Folgen die Krankschreibung für die weitere Entwicklung der Krankheit hat.
- Unterstützung bei der Bewältigung von Lebenskrisen durch Gesprächskontakte. Hilfe zur Selbsthilfe.
- Gemeinsames erarbeiten, ob Konflikte, die der Patient am Arbeitsplatz hat, auf seine Erkrankung zurückzuführen sind, oder ob die Konflikte die Ursache der Erkrankung sind.
- Erörterung, ob eine ambulante psychiatrische Behandlung ausreicht, oder ob ein Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik oder einer psychosomatischen Klinik sinnvoll ist.
- Bahnung einer Kontaktaufnahme mit einem psychiatrischen Pflegedienst und Verschreibung fachpsychiatrischer Krankenpflege
- (Gebührenpflichtiges) schreiben von Attesten, Kurzgutachten und Gutachten, um dem Patienten zu ermöglichen, seine Forderungen gegenüber anderen Stellen durchsetzen zu können, soweit dies anhand der vom Psychiater erhobenen objektiven Befunde möglich ist.
- Beratung von Angehörigen